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   OLG Schleswig, 27.05.2011 - 17 U 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24144
OLG Schleswig, 27.05.2011 - 17 U 36/10 (https://dejure.org/2011,24144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2011 - 17 U 36/10 (https://dejure.org/2011,24144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 17 U 36/10 (https://dejure.org/2011,24144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Überprüfung der Verklammerung als Teil der vereinbarten Eventualposition als Bauaufsichtsverschulden; Einwand der Unverhältnismäßigkeit bei objektiv berechtigtem Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages; Feststellungsinteresse im Hinblick auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Überprüfung der Verklammerung als Teil der vereinbarten Eventualposition als Bauaufsichtsverschulden; Einwand der Unverhältnismäßigkeit bei objektiv berechtigtem Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages; Feststellungsinteresse im Hinblick auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauaufsicht bei handwerklicher Selbstverständlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • boetticher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Überwachungspflichten des mit Leistungsphase 8 beauftragten Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In welchem Umfang muss Architekt Dachdeckerarbeiten überwachen? (IBR 2011, 530)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1708
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2009 - VII ZR 177/07

    Einbeziehung des Grads des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2011 - 17 U 36/10
    Hat jedoch der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann ihm bereits der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen hoher Kosten der Mängelbeseitigung nicht verweigern (BGH NJW 2009, 2123 ).
  • OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • OLG Koblenz, 16.01.2013 - 5 U 748/12

    Umfang der Gewährleistung eines Fliesenlegers in einem VOB -Vertrag

    Derartige Dinge brauchen grundsätzlich nicht beaufsichtigt zu werden (OLG Dresden BauR 2012, 126; OLG Hamm NJW-RR 1990, 158); das gilt auch mit Blick auf bloße - über die Materialauswahl und die Endkontrolle hinausgehende - Stichproben, solange nicht vorgegeben ist, von der üblichen Ausführung abzuweichen (vgl. OLG Schleswig IBR 2011, 530 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn 2015).
  • OLG Koblenz, 20.12.2012 - 1 U 926/11

    Welche Pflichten hat ein mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt?

    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330; 1513, OLG Schleswig, IBR 2011, 530; OLG Celle, BauR 2007, 1602; insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/ Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2011 ff.).
  • OLG Köln, 05.10.2016 - 11 U 21/15

    Malerarbeiten muss der Architekt nicht überwachen!

    Insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf die Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Schleswig, IBR 2011, 530; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 2015).
  • LG Köln, 04.07.2014 - 37 O 114/11

    Schadenersatzanspruchsbegehren im Zusammenhang mit der Errichtung eines

    Diese sind im Zweifel nicht durch einen Architekten zu überwachen, da sich der Architekt insoweit auf die Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen darf (OLG Schleswig, Urt. v. 27.05.2011 - 17 U 36/10).
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